Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoff-
gesetzes (SprengG)

"Sprengstofferlaubniskarte" 

Wer im nicht gewerblichen Bereich als Sportschütze für den Eigenbedarf neue Patronenhülsen "Laden" und  benutzte Patronenhülsen "Wiederladen" möchte benötigt hierzu aufgrund des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen - wie Nitrozellulosepulver "NC-Pulver"  - eine Erlaubnis nach § 27  Sprengstoffgesetz.

Vorrausetzungen für den Erhalt der Erlaubnis

  • Nachweis der Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung  der antragstellenden Person unter Vorlage einer sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang  mit dem Thema: "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" unter bestehen einer theoretischen und praktischen sowie ggf. einer mündlichen Prüfung,
  • Nachweis des Bedürfnisses zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (=Bescheinigung des Schützenvereins über die Notwendigkeit),
  • Nachweis über die sichere Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (=Pulverschrank*).


Gültigkeit & Verlängerung der Erlaubnis

Die Erlaubnis wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren befristet erteilt. *Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss vor Ablauf der vorherigen Erlaubnis gestellt werden. Bei einer Verlängerung orientiert sich die erlaubte Menge grundsätzlich an dem Kontingent, dass im vorherigen Zeitraum erworben worden ist.  Zu beachten sind dabei auch die gesetzlichen Vorgaben  zur Lagerung, welche je nach Lagerort eine bestimmte Höchstgrenze vorsehen.  Eine Orientierungshilfe liefert hierbei die Sprengstofflager-Richtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung ( z.B. Richtlinie zur Aufbewahrung kleiner Mengen Spreng - Nr.: LR 410).

Bescheinigung zum Nachweis eines Bedürfnisses für die Ertei-lung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoff-
gesetzes (SprengG)

 zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Verein: ___________________________________
Anschrift: ________________________________ 
Vereinsregister: ________________________

Herrn / Frau Name, Vorname  ___________
Geburtsdatum:  __________________________
Straße: __________________________________
PLZ, Ort:  ________________________________

wird hiermit bescheinigt, dass er/sie seit dem ___________ Mitglied des Vereins  _________ e.V. ist.

Der o. g. Person wird des Weiteren bescheinigt, dass er/sie regelmäßig und erfolgreich innerhalb der letzten 12 Monate an den Übungsschießen des vorgenannten Vereins teilgenommen hat.

Er/Sie benötigt die Erteilung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung für den Erwerb, Besitz, Beförderung und Umgang von Nitrocellulosepulver (NC Pulver) sowie den damit in Zusammenhang stehenden Wiederladekomponenten zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen für den Eigenbedarf.

Diese Bescheinigung gilt als Nachweis eines Bedürfnisses im Sinne des § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG.


_______________________________
Datum, Ort


__________________________________________
Vorsitzender,  SLG-Leiter,  Schießleiter